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— Personalvermittlung

Personal, das verbindet.

Motivierte Arbeitskräfte aus Georgien und der Ukraine für Tourismus und Gastronomie. Wir übernehmen Auswahl, Visumsbeantragung und Onboarding — Sie konzentrieren sich auf Ihren Betrieb.

— Vorgehensweise

In fünf Schritten zum neuen Team.

  1. 01

    Briefing

    Wir sprechen mit Ihnen über Branche, Saison, Sprachanforderungen und gewünschte Einsatzdauer.

  2. 02

    Auswahl

    Wir präsentieren Ihnen passende Bewerberprofile mit Erfahrung, Sprachstand und Stärken.

  3. 03

    Kennenlernen

    Optionale Video- oder Telefon-Gespräche mit den Kandidaten vor der finalen Entscheidung.

  4. 04

    Visum

    Wir übernehmen die komplette Visumsbeantragung. Ihre Aufgabe ist nur die Arbeitserlaubnis.

  5. 05

    Anreise

    Wir koordinieren Anreise und Onboarding — damit Ihr neuer Mitarbeiter pünktlich startet.

— Branchen

Spezialisiert auf Tourismus.

Hotellerie

Rezeption, Housekeeping, Service, Frühstücksleitung — saisonal oder ganzjährig.

Gastronomie

Servicekräfte, Kellner, Küchenhilfen, Barpersonal — für Restaurants, Cafés, Strand-Bars.

Saisonbetriebe

Hotels und Restaurants an Küsten und in Tourismusregionen mit Saisonspitzen.

— Einsatzdauern

3 bis 10 Monate.

Beschäftigung nach §15d BeschV — flexibel auf Saisonbedarf abstimmbar. Wir beraten Sie zur passenden Aufenthaltsdauer und übernehmen die formellen Schritte.

  1. 03 Monate Einsatz
  2. 06 Monate Einsatz
  3. 08 Monate Einsatz
  4. 10 Monate Einsatz
  • — Hinweis 01

    Ausbildung

    Auch Ausbildungsverhältnisse vermitteln wir — ganz ohne Mindestaufenthaltsdauer.

  • — Hinweis 02

    Ukraine

    Wir vermitteln auch aus der Ukraine — bis zum Ende des Krieges ohne Begrenzung der Aufenthaltstitel, kurzfristige Einsätze möglich.

  • — Hinweis 03

    Tarifbindung

    Für Aufenthalte über 3 Monate aus den meisten Ländern außerhalb der EU erforderlich — für die Ukraine derzeit nicht.

— Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Welche Aufenthaltsdauern sind möglich?
Standard sind 3, 6, 8 oder 10 Monate (kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung nach §15d BeschV). Für Aufenthalte über 3 Monate aus den meisten Ländern außerhalb der EU ist eine Tarifbindung des Arbeitgebers erforderlich — für Kandidaten aus der Ukraine gilt das derzeit nicht. Bei Ausbildungsverhältnissen entfällt die Mindestaufenthaltsdauer.
Vermitteln Sie auch Ausbildungsverhältnisse?
Ja. Bei Ausbildungsverhältnissen gibt es keine Mindestaufenthaltsdauer — wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob das Profil und die Rahmenbedingungen passen.
Was gilt für Kandidaten aus der Ukraine?
Bis zum Ende des Krieges entfällt für ukrainische Staatsangehörige die Begrenzung der Aufenthaltstitel — auch kurzfristige Einsätze sind möglich. Wir kennen die aktuellen Sonderregelungen und beraten Sie konkret.
Was muss ich als Arbeitgeber tun?
Sie müssen lediglich die Arbeitserlaubnis einholen. Die gesamte Visumsbeantragung, Dokumentenprüfung und organisatorische Begleitung übernehmen wir für Sie.
Wie lange dauert der Vermittlungsprozess?
Die Visumsbeantragung dauert in der Regel 1 bis 3 Monate. Wir empfehlen, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, um rechtzeitig die passenden Mitarbeiter zu finden.
Welche Sprachniveaus bringen die Kandidaten mit?
Je nach Bedarf finden wir Kandidaten mit unterschiedlichen Sprachniveaus — von Englisch, Georgisch oder Ukrainisch bis Deutsch B2.
Kann ich die Kandidaten vorher kennenlernen?
Ja, ein persönliches Kennenlerngespräch per Videokonferenz oder Telefon ist möglich. Wir stellen Ihnen vorab Bewerberprofile mit Informationen zu Sprachkenntnissen, Arbeitserfahrung und persönlichen Stärken bereit.

— § 05 · Bereit für das nächste Team?

Lassen Sie uns planen.

An die geneigten Leserinnen und Leser,

Erzählen Sie uns kurz, wann und wo Sie Personal brauchen — wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Köppke Connection Ahrenshoop